Artikelnummer 7104. Zum Einschrauben in die Nebelkammer Neva 7121.
Aktivität 0,1 µCurie = 3700 Becquerel
Hersteller:
Fa. NEVA Elektrotechn.Fabrik Dr.Vatter KG.,Geislingen/Stge. Heidenheimer Str.79
Radioaktiver Stoff:
0,1 µg Radium-226
Bauartzulassung:
BW 09/65/II
Zubehör:
Bleiabschirmung und Nebelkammer
Typenbezeichnungen und Bauartzeichnungen:
Strahlerstift 7104 Nr. 710501 vom Juli 1965
Bleiabschirmung 7161 Nr. 716101 vom Juni 1965
Nebelkammer 7121 - 23 Nr.712141 vom Juli 1965
Wesentliche Merkmale der Vorrichtung:
Das Radium-226 ist als Sulfat in eine Edelmetallfolie (Alphafolie) eingebettet. Als Träger dient ein Metallstab von 6 mm Durchmesser und 42 mm Länge, der an einem Ende auf einer Breite von 5 mm 1 mm tief abgeflacht ist. In der so entstandenen Fläche befindet sich eine 1,7 mm tiefe Bohrung, in die die Alphafolie in Form eines Scheibchens von 2 mm Durchmesser eingekittet ist. Das andere Ende des Metallstabes ist mit einer Metallhalterung von 24 mm Durchmesser fest verbunden. Mit ihr kann das Präparat in einen Bleizylinder von 50 mm Durchmesser und 55 mm Länge (Type 7161) oder in eine Nebelkammer (Type 7121-23) eingeschraubt werden.
Als besondere Einrichtung im Sinne von § 9, 4. der 2. SVO kann sowohl die Bleiabschirmung als auch die Nebelkammer verwendet werden.
Auflage:
Die Zulassung wird gemäß § 17 des Atomgesetzes vom 23.12.1959 (BGBl. I S. 814) mit folgender Auflage verbunden:
Das Bauartzeichen BW 8 muß auf dem Strahlerstift, der Bleiabschirmung und der Nebelkammer deutlich sichtbar und dauerhaft angebracht sein.diese Seite wurde hier gefunden: